Der Halteplatz in Meinisberg ist ungeeignet und zu teuer

Die Berner FDP hat die beantragten Kredite für die Planung und Realisierung neuer Plätze für ausländische und Schweizer Fahrende intern konsultiert. Die Freisinnigen kommen zum Schluss, dass insbesondere der Kredit für den Halteplatz in Meinisberg zu hohe Kosten auslöst und in der vorliegenden Form nicht unterstützt werden kann. Für die Freisinnigen ist schwer nachvollziehbar, dass ausgerechnet eine Parzelle ins Auge gefasst wurde, wo kostenintensive archäologische Rettungsgrabungen notwendig sind.

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Fahrende gelten in der Schweiz als anerkannte nationale Minderheit. Die Behörden sind verpflichtet, ihnen genügend Halteplätze zur Verfügung zu stellen, um ihnen so die fahrende Lebensweise zu ermöglichen. Insofern unterstützt die FDP grundsätzlich Bestrebungen zur Bereitstellung von fixen Plätzen für Fahrende. Die FDP unterstützt denn auch die Schaffung der drei Plätze für Schweizer Fahrende in Erlach, Herzogenbuchsee und Muri für insgesamt 2,65 Millionen Franken. Nicht unterstützen kann die FDP hingegen den Halteplatz für ausländische Fahrende in Meinisberg, weil allein dieser mit 9,3 Millionen Franken mehr als dreimal so viel kosten würde wie die drei anderen Plätze zusammen.


Die Situation mit den Fahrenden im Kanton Bern ist in der Tat unbefriedigend. Mangels entsprechender Plätze werden die Gemeinden immer wieder mit spontanen Belagerungen konfrontiert. Hingegen gelingt es den Westschweizer Kantonen offenbar immer wieder, die Fahrenden zu vergraulen und sie zur Weiterfahrt Richtung Kanton Bern zu bewegen.


Die FDP.Die Liberalen Kanton Bern fordert, dass auch die umliegenden Kantone in die Pflicht genommen werden. Zudem könnten die Freisinnigen sich vorstellen, dass zusammen mit den Gemeinden mehrere kleinere Plätze ausgeschieden werden können. Diese Plätze müssten nicht besonders hergerichtet werden und könnten von den Landwirten normal bewirtschaftet werden. Mobile sanitäre Anlagen könnten bei Bedarf und auf Kosten der Fahrenden bereitgestellt werden. Kanton und Gemeinden müssten die Abgeltung der Landbesitzer und die ordentliche Abreise sicherstellen.


Alternativ könnte auch ein einfacher funktionaler Platz wie im aargauischen Kaiseraugst ins Auge gefasst werden, welcher gemäss «Bund» (vgl. Artikel vom 4. Juli 2016) mit Kosten von 356'000 Franken nur einen Bruchteil der Kosten des Meinisberger Platzes ausgelöst hatte.